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   LAG Baden-Württemberg, 30.01.2009 - 20 TaBV 1/08   

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LAG Baden-Württemberg, 30.01.2009 - 20 TaBV 1/08 (https://dejure.org/2009,10240)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.01.2009 - 20 TaBV 1/08 (https://dejure.org/2009,10240)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Januar 2009 - 20 TaBV 1/08 (https://dejure.org/2009,10240)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von Arbeitnehmern in den MTV Pro Seniore - Beurteilungszeitpunkt - Nachschieben von Zustimmungsverweigerungsgründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Eingruppierung von Pflegepersonal einer bundesweiten Senioreneinrichtung

  • Judicialis

    BetrVG § 5 Abs. 3; ; BetrVG § ... 99; ; BetrVG § 99 Abs. 1; ; BetrVG § 99 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 99 Abs. 2; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1; ; BetrVG § 99 Abs. 3; ; BetrVG § 99 Abs. 3 Satz 1; ; MTV § 12a; ; MTV § 12b; ; MTV § 24; ; EStG § 64; ; BKGG § 3; ; BKGG § 4; ; VTV Nr. 1 § 2 Abs. 1; ; VTV Nr. 1 § 2 Abs. 2; ; GKG § 2 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Eingruppierung von Pflegepersonal einer bundesweiten Senioreneinrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 03.07.1984 - 1 ABR 74/82

    Betriebsrat - Personalmaßnahme - Zustimmung - Frist - Nachschieben von Gründen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2009 - 20 TaBV 1/08
    Denn nur so können sie abschätzen, ob die Begründung zutrifft oder ob begründete Aussicht besteht, dass die Zustimmung vom Gericht ersetzt wird, weil die Begründung des Betriebsrats nicht stichhaltig ist (vgl. BAG 03.07.1984 - 1 ABR 74/82 - BAGE 46, 158, Rn. 20).

    Das Gesetz geht davon aus, dass er seine Gründe, die ihn zur Verweigerung der Zustimmung veranlasst haben, innerhalb einer Woche dem Arbeitgeber bekanntgeben kann (BAG 03.07.1984 - 1 ABR 74/82 - aaO Rn 21).

    Deshalb gibt es keine materiell richtige oder unrichtige Entscheidung des Betriebsrats, es gibt nur eine begründete oder unbegründete Zustimmungsverweigerung (BAG 03.07.1984 - 1 ABR 74/82 - aaO Rn. 22).

  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97

    Widerspruch des Betriebsrats gegen zu hohe Eingruppierung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2009 - 20 TaBV 1/08
    a) Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Eingruppierungen oder Umgruppierungen ist kein Mitgestaltungs-, sondern als Mitbeurteilungsrecht ein Akt der Rechtsanwendung (BAG 28.04.1998 - 1 ABR 50/97 - BAGE 88, 309, Rn. 18).

    Dies gilt indessen nicht für rechtliche Argumente, sondern nur für Gründe tatsächlicher Art sowie für die Einführung anderer Widerspruchsgründe des § 99 Abs. 2 BetrVG (BAG 28.04.1998 - 1 ABR 50/97 - aaO Rn. 25).

    Der Arbeitgeber soll davor geschützt werden, sich im Zustimmungsersetzungsverfahren mit immer neuen Lebenssachverhalten auseinandersetzen zu müssen (BAG 28.04.1998 - 1 ABR 50/97 - aaO Rn. 25).

  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 55/84

    Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2009 - 20 TaBV 1/08
    Ist die Eingruppierung zutreffend, besteht für den Betriebsrat kein Grund, seine Zustimmung dazu zu verweigern (BAG 15.04.1986 - 1 ABR 55/84 - BAGE 51, 345, Rn. 43).

    bb) Da Prüfungsgegenstand die Zustimmungsverweigerung aus den angegebenen Gründen ist, kann der Betriebsrat im Zustimmungsersetzungsverfahren keine weiteren Zustimmungsverweigerungsgründe nachschieben (BAG 15.04.1986 - 1 ABR 55/84 - aaO Rn. 47 mwN).

    Er wäre sonst gezwungen, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten, dessen Streitstoff und damit auch dessen Ausgang er vorab nicht erkennen und abschätzen kann (BAG 15.04.1986 - 1 ABR 55/84 - aaO Rn. 48).

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 2/05

    Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2009 - 20 TaBV 1/08
    Sie dient der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung und damit der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sowie der Transparenz der Vergütungspraxis (BAG 03.05.2006 - 1 ABR 2/05 - BAGE 118, 141, Rn. 25).

    Wo es der Anwendung abstrakter Tätigkeitsmerkmale einer Vergütungsordnung auf die mit einer konkreten Arbeitsstelle verbundenen Tätigkeitsaufgaben zur korrekten Einreihung des Arbeitnehmers nicht bedarf, besteht kein Erfordernis der Beurteilung der Rechtslage durch den Arbeitgeber und damit kein Erfordernis der Mitbeurteilung durch den Betriebsrat (BAG 03.05.2006 - 1 ABR 2/05 - aaO Rn. 26).

    c) Allerdings umfasst das Mitbestimmungsverfahren bei einer Ein- oder Umgruppierung nach § 99 BetrVG im Sinne einer Einheitlichkeit und Vollständigkeit des Eingruppierungsvorgangs sämtliche Parameter, die für die Bemessung des Tarifgehalts maßgebend sind, also z.B. die Einreihung in die Vergütungsgruppe und in die Fallgruppe sowie die Festsetzung der Lebensaltersstufen (vgl. BAG 03.05.2006 - 1 ABR 2/05 - aaO Rn. 45; 19.08.2004 - 8 ABR 40/03 - Rn. 30, 41 f., 55; 19.08.2004 - 8 ABR 52/03 - Rn. 12, 24, 37; 27.06.2000 - 1 ABR 36/99 - AP Nr. 23 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Rn. 36 f.; BVerwG 27.08.2008 - 6 P 11.07 - Rn. 42).

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2009 - 20 TaBV 1/08
    Soweit ein tarifliches Tätigkeitsmerkmal des MTV eine Bewährung in einer bestimmten Fallgruppe einer niedrigeren Vergütungsgruppe vorsieht, kann für die Berechnung der Bewährungszeit nur ein Zeitraum herangezogen werden, währenddessen der MTV galt (BAG 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06 - AP Nr. 40 zu § 1 TVG, Leitsatz 2).

    Denn die Anrechnung von Tätigkeitszeiten, die vor Inkrafttreten des MTV liegen, auf die in der Vergütungsordnung bei einzelnen Tätigkeitsmerkmalen genannten Zeiten der "Bewährung in dieser Fallgruppe" ist nicht möglich (BAG 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06 - aaO Rn. 39).

  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 11/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung und Umgruppierung - Bestimmung der Fallgruppe

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2009 - 20 TaBV 1/08
    Zu klären ist, welchen Merkmalen dieser Vergütungsgruppenordnung die von dem Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit entspricht (vgl. BAG 27.07.1993 - 1 ABR 11/93 - BAGE 74, 10, Rn. 23).

    Es geht um die Kundgabe des bei der Rechtsanwendung gefundenen Ergebnisses, welchen Tätigkeitsmerkmalen die vom Arbeitnehmer zu verrichtende Tätigkeit entspricht und aus welcher Vergütungsgruppe er dementsprechend zu vergüten ist (BAG 27.07.1993 - 1 ABR 11/93 - aaO Rn 29).

  • BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 31/84

    Betriebsrat: Begriff der mitbestimmungspflichtigen Eingruppierung i. S. von § 99

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2009 - 20 TaBV 1/08
    Das Bundesarbeitgericht hat zu der Gehaltsgruppenordnung des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) festgehalten, die Eingruppierung des Angestellten beinhalte nicht nur die Beurteilung und Beantwortung der Frage, ob der Angestellte in eine bestimmte Vergütungsgruppe gehöre, sondern dem vorausgehend die Frage, ob er die Tätigkeitsmerkmale einer bestimmten Fallgruppe dieser Vergütungsgruppe erfülle (BAG 24.06.1986 -1 ABR 31/84 - BAGE 52, 218, Rn. 21).
  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 429/01

    Berufsakademiestudent: Auszubildender im Sinne der §§ 1, 13 MTV für die

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2009 - 20 TaBV 1/08
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG vom 16.10.2002, 4 AZR 429/01, AP Nr. 181 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 24.07.1979 - 1 ABR 78/77

    Betriebsrat - Schriftliche Zustimmungsverweigerungserklärung - Geplante

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2009 - 20 TaBV 1/08
    Dabei bezieht sich die Schriftform auch auf die vom Betriebsrat anzugebenden Gründe; sie müssen schriftlich niedergelegt und vom Betriebsrat unterzeichnet werden (vgl. BAG 24.07.19979 - 1 ABR 78/77 AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.08.2008 - 14 Sa 646/08

    Eingruppierung - Altenpflegerin mit staatlicher Anerkennung -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2009 - 20 TaBV 1/08
    a) Zu den Anforderungen einer "Altenpflegerin mit staatlicher Anerkennung/Abschlussprüfung" im Sinne der Fallgruppe 2 der Vergütungsgruppe Ap VII hat das LAG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 07.08.2008 - 14 Sa 646/08 - unter I. 2 a cc auf B. 20 f. ausgeführt:.
  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Stufenzuordnung.

  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 36/99

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - einseitige Änderung der

  • BAG, 19.08.2004 - 8 ABR 52/03

    Tarifumstellung - Auslegung einer Überleitungsbestimmung bei In-Kraft-Treten

  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 42/84

    Betriebsrat - Beschlußverfahren - Rechtsbeschwerde - Gehaltsgruppe

  • BAG, 19.08.2004 - 8 ABR 40/03

    Tarifumstellung - Auslegung einer Überleitungsbestimmung bei In-Kraft-Treten

  • LAG Baden-Württemberg, 11.03.2011 - 4 Sa 9/10

    Tarifauslegung - Begriff der "ständigen Vertretung"

    In einem beim Arbeitsgericht Heilbronn (4 BV 5/07) und beim Landesarbeitsgericht (20 TaBV 1/08) geführten Beschlussverfahren beantragte die Arbeitgeberseite u.a., die Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung der Arbeitnehmerin D. in die Vergütungsgruppe AP VI und der Klägerin in die Vergütungsgruppe AP Va zu ersetzen.

    Sie hat ausgeführt, nach dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts vom 30. Januar 2009 (20 TaBV 1/08) stehe ihr die Vergütung nach der Vergütungsgruppe AP VI Fallgruppe 5 zu.

    Die Prüfung dieses Tatbestandsmerkmals ist nicht schon deswegen entbehrlich, weil das Landesarbeitsgericht in seinem Beschluss vom 30. Januar 2009 (20 TaBV 1/08) festgestellt hat, dass der Antrag der Arbeitgeberinnen auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung der Klägerin in die Vergütungsgruppe Ap V zurückzuweisen sei, weil der Klägerin eine Vergütung nach der Vergütungsgruppe Ap VI Fallgruppe 5 zustehe.

  • LAG Baden-Württemberg, 30.01.2009 - 20 TaBV 2/08

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von Arbeitnehmern in

    Am 24.09.2004 schloss die Konzernobergesellschaft der Arbeitgeberin, die P. S. Consulting und Conception für S. AG, mit der vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) den "Manteltarifvertrag", hinsichtlich einiger Bestimmungen, wie etwa der Eingruppierung, gültig ab 01.01.2005, im Übrigen ab 01.10.2004 (Bl. 171 ff. der erstinstanzlichen Akte des Verfahrens 4 BV 5/07 vor dem Arbeitsgericht Heilbronn, in dem dieselben Beteiligten um die Eingruppierung von 8 Arbeitnehmern der Arbeitgeberin stritten und das zweitinstanzlich vor der erkennenden Kammer unter dem Aktenzeichen 20 TaBV 1/08 in einem gleichzeitig stattfindenden Anhörungstermin verhandelt worden ist; im Folgenden: "MTV") sowie den "Vergütungstarifvertrag Nr. 1 zum Manteltarifvertrag (MTV) P. S. vom 24.09.2004", gültig ab 01.01.2005 (Bl. 159 ff. der erstinstanzlichen Parallelakte; im Folgenden: "VTV Nr. 1").
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